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  • Die Aufgaben des Elternrates sind nach § 72 HmbSG gesetzlich geregelt.

  • An der Grundschule Horn arbeiten der Elternrat und die Schule im Sinne der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen und reflektieren und gestalten die Entwicklung der Schule gemeinsam.

  • Die Sitzungen des Elternrates sind schulöffentlich und interessierte Eltern stets herzlich willkommen.